Ratgeber
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Handwerkerrechnungen können teuer sein – aber der Staat beteiligt sich mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen
- Maximal 6.000 € Arbeitskosten = 1.200 € Steuererstattung pro Jahr
- Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten
- Gilt für Privathaushalt (nicht gewerblich)
- Rechnung und Überweisung sind Pflicht (keine Barzahlung)
Was kann ich absetzen?
Diese Handwerkerleistungen sind absetzbar:
| Kategorie | Beispiele | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Renovierung | Maler-, Tapezier-, Bodenarbeiten | ✅ Ja |
| Instandhaltung | Heizungswartung, Reparaturen | ✅ Ja |
| Modernisierung | Neue Fenster, Bad-Sanierung | ✅ Ja |
| Garten | Rasenmähen, Hecke schneiden | ✅ Ja |
| Schornsteinfeger | Kaminreinigung, Messung | ✅ Ja |
| Winterdienst | Schneeräumen, Streuen | ✅ Ja |
| Neubau | Erstmaliger Hausbau | ❌ Nein |
| Anbau/Erweiterung | Wintergarten, Garage neu | ❌ Nein |
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Die Berechnung:
Absetzbarer Betrag = 20% der Arbeitskosten (max. 6.000 €)
Rechenbeispiele:
| Handwerkerarbeit | Gesamtkosten | Arbeitskosten | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| Badezimmer renovieren | 8.000 € | 4.500 € | 900 € |
| Wohnung streichen | 2.500 € | 1.800 € | 360 € |
| Heizung erneuern | 12.000 € | 7.000 € | 1.200 € (max) |
| Kleine Reparatur | 300 € | 200 € | 40 € |
Wichtig: Bei Arbeitskosten über 6.000 € pro Jahr wird nur bis zu diesem Betrag berücksichtigt. Der Steuerbonus ist also auf maximal 1.200 € gedeckelt.
Voraussetzungen: Das muss erfüllt sein
1. Rechnung mit getrennten Positionen
Die Rechnung muss Material und Arbeitskosten getrennt ausweisen:
2. Überweisung ist Pflicht
- Banküberweisung
- Lastschrift
- Kreditkarte (mit Nachweis)
- ❌ Bargeld (nicht absetzbar!)
3. Leistungsort: Privathaushalt
Die Arbeit muss in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erfolgen:
- Eigenes Haus/Wohnung
- Mietwohnung (wenn Sie zahlen)
- Ferienhaus (in EU)
- ❌ Gewerbliche Räume
- ❌ Werkstatt des Handwerkers
Was ist mit Materialkosten?
Materialkosten sind NICHT absetzbar – nur die Arbeitskosten!
Aber: Diese „Nebenkosten“ zählen zu den Arbeitskosten
- Anfahrtskosten
- Maschinenkosten (wenn in Arbeit enthalten)
- Entsorgungskosten
- ❌ Reines Material (Farbe, Fliesen, Rohre)
Wie setze ich die Kosten ab?
Schritt 1: Unterlagen sammeln
- Rechnung des Handwerkers (mit getrennten Positionen)
- Kontoauszug/Überweisungsbeleg
- Optional: Angebot/Vertrag
Schritt 2: In Steuererklärung eintragen
Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“:
- Zeile 6: Handwerkerleistungen
- Betrag eintragen: Nur Arbeitskosten (ohne MwSt. oder brutto – beides möglich)
- Rechnungsdatum angeben
Schritt 3: Belege bereithalten
Sie müssen die Belege nicht mehr einreichen, aber aufbewahren! Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.
Mehrere Handwerker pro Jahr?
Sie können beliebig viele Handwerker-Rechnungen addieren, bis Sie die 6.000 € Grenze erreichen:
Beispiel Jahresabrechnung:
| Monat | Handwerker | Arbeitskosten |
|---|---|---|
| Februar | Heizungswartung | 180 € |
| April | Maler (2 Zimmer) | 1.200 € |
| Juni | Dachdecker (Reparatur) | 850 € |
| September | Elektriker (Neue Steckdosen) | 320 € |
| November | Gartenpflege | 450 € |
| Gesamt | 3.000 € | |
Steuerbonus: 20% von 3.000 € = 600 €
Mieter oder Eigentümer?
Als Eigentümer:
- Sie setzen alle selbst bezahlten Handwerkerkosten ab
- Auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum (über Hausgeld) sind anteilig absetzbar
Als Mieter:
- Sie können Handwerkerkosten absetzen, die Sie selben beauftragt haben
- Auch Nebenkosten-Umlagen für Hausmeister, Gartenpflege etc. sind anteilig absetzbar
- Ihr Vermieter muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen
Sonderfälle und häufige Fragen
Kann ich auch haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Ja! Zusätzlich zu Handwerkerkosten können Sie auch Dienstleistungen absetzen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% von max. 20.000 € = 4.000 € Steuerbonus
- Beispiele: Putzfrau, Gartenpflege, Pflegedienst
- Insgesamt können Sie also 1.200 € + 4.000 € = 5.200 € pro Jahr zurückholen!
Was ist mit Förderungen (KfW, BAFA)?
Wenn Sie für eine Maßnahme eine staatliche Förderung erhältst, können Sie die Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Sie müssen sich entscheiden:
- Entweder Förderung (oft höher)
- Oder steuerliche Absetzung
Gilt das auch für Zweitwohnung oder Ferienwohnung?
Ja, auch Handwerkerkosten für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser in der EU sind absetzbar.
Was ist mit Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist nicht absetzbar – und außerdem illegal! Sie brauchen eine ordentliche Rechnung und Überweisung.
Typische Fehler vermeiden
Fehler 1: Barzahlung
❌ „Ich zahlen Sie bar, dann wird’s günstiger“
✅ Immer überweisen – sonst keine Steuerersparnis
Fehler 2: Material nicht getrennt
❌ Gesamtrechnung ohne Aufteilung
✅ Separate Positionen für Material und Arbeit verlangen
Fehler 3: Belege wegwerfen
❌ „Das Finanzamt will die doch nicht mehr“
✅ Aufbewahren – Stichproben sind möglich
Fehler 4: Nebenkosten vergessen
❌ Nur große Rechnungen berücksichtigen
✅ Auch Kleinreparaturen, Schornsteinfeger, Gartenpflege sammeln
Checkliste: Steuerlich absetzen
- Rechnung mit getrennten Positionen (Material/Arbeit)
- Überweisung getätigt (Kontoauszug aufheben)
- Leistung im Privathaushalt erbracht
- Arbeitskosten unter 6.000 € im Jahr
- Belege mindestens 2 Jahre aufbewahren
- In Steuererklärung eintragen (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“)
Fazit: Bis zu 1.200 € vom Staat zurückholen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten ist ein oft unterschätzter Vorteil. Mit ein paar einfachen Regeln holen Sie sich Jahr für Jahr Geld zurück:
- Arbeitskosten separat ausweisen lassen
- Immer überweisen (nie bar!)
- Alle Rechnungen sammeln
- In Steuererklärung eintragen
Beispiel: Bei 4.000 € Arbeitskosten pro Jahr sparen Sie 800 € Steuern – über 5 Jahre sind das 4.000 €!


