Ratgeber
Kostenvoranschlag vs. Angebot – der Unterschied

Viele verwenden die Begriffe synonym – doch rechtlich gibt es entscheidende Unterschiede. Wann ist ein Preis verbindlich, wann nicht? Dieser Ratgeber klärt auf.
Die zwei Arten der Preisangabe
| Kriterium | Kostenvoranschlag | Angebot/Festpreis |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit | Unverbindlich | Verbindlich |
| Abweichung | Bis +20% ohne Info zulässig | Nur mit Zustimmung |
| Kostet es Geld? | Meist kostenlos (außer vereinbart) | Immer kostenlos |
| Üblich bei | Reparaturen, unklarem Umfang | Fest definierten Projekten |
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Definition
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Der Handwerker gibt an, was die Arbeit ungefähr kosten wird.
Rechtliche Regelung (§ 649 BGB)
- Grundsätzlich unverbindlich
- Bis zu 20% Überschreitung ohne Ankündigung zulässig
- Bei Überschreitung über 20%: Information erforderlich
- Sie können dann kündigen
Wann wird ein Kostenvoranschlag berechnet?
Nur wenn vorher vereinbart! Üblich bei:
- Sehr aufwendiger Kalkulation (z.B. Gutachten)
- Umfangreichen Planungsleistungen
- Speziellen Messungen/Analysen
Wichtig: Der Handwerker muss Sie vorher informieren, wenn der Kostenvoranschlag Geld kostet!
Beispiel Kostenvoranschlag
Was ist ein Angebot (Festpreisangebot)?
Definition
Ein Angebot ist eine verbindliche Willenserklärung des Handwerkers, die Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen.
Rechtliche Regelung
- Preis ist fest und verbindlich
- Abweichungen nur mit Ihrer Zustimmung
- Handwerker trägt das Kostenrisiko
- Wird durch Ihre Annahme zum Vertrag
Bestandteile eines Angebots
- Genaue Leistungsbeschreibung
- Festpreis (netto und brutto)
- Materialspezifikation
- Zeitrahmen
- Zahlungsbedingungen
- Gültigkeitsdauer des Angebots
Beispiel Festpreisangebot
Wie erkenne ich den Unterschied?
Eindeutige Formulierungen
| Kostenvoranschlag | Angebot |
|---|---|
| „ca. 500 €“ | „Festpreis: 500 €“ |
| „voraussichtlich“ | „verbindlich“ |
| „geschätzt“ | „fix“ |
| „ungefähr“ | „Pauschalpreis“ |
| „Kostenvoranschlag“ | „Angebot“ |
Bei Unklarheit
Wenn nicht eindeutig, gilt: Im Zweifel Kostenvoranschlag (Verbraucherschutz).
Wann welches Dokument sinnvoll ist
Kostenvoranschlag sinnvoll bei:
- Reparaturen mit unklarem Umfang
- Fehlersuche erforderlich
- Umfang erst nach Öffnung erkennbar
- Sanierungen im Altbau (Überraschungen möglich)
Beispiele:
- Heizung defekt – Ursache unklar
- Wasserschaden – Ausmaß unbekannt
- Elektrik Altbau – Zustand erst nach Öffnung sichtbar
Festpreisangebot sinnvoll bei:
- Klar definierten Projekten
- Neuinstallationen
- Standardarbeiten
- Wenn Kostensicherheit wichtig ist
Beispiele:
- Bad komplett fliesen
- Zimmer streichen
- Terrasse bauen
- Küche installieren
Die 20%-Regelung im Detail
Wie funktioniert die 20%-Grenze?
Kostenvoranschlag: 1.000 €
- Bis 1.200 € (120%): Handwerker darf ohne Info abrechnen
- Ab 1.200 €: Handwerker muss Sie informieren
- Sie können dann kündigen (ohne bereits entstandene Kosten)
Was passiert bei Überschreitung?
Bis 20% Überschreitung:
- Sie müssen den höheren Preis zahlen
- Keine Informationspflicht des Handwerkers
Über 20% Überschreitung:
- Handwerker MUSS Sie sofort informieren
- Sie können kündigen
- Bei Nichtinformation: Sie zahlen nur Kostenvoranschlag + 20%
Was tun bei Kostenexplosion?
Kostenvoranschlag wird weit überschritten
Ihre Rechte:
- Information einfordern: Warum die Überschreitung?
- Prüfen: Ist die Mehrarbeit wirklich nötig?
- Kündigen: Bei über 20% Überschreitung möglich
- Verhandeln: Alternative Lösungen besprechen
Festpreis wird überschritten
Ihr Recht: Der Festpreis gilt! Nur bei nachträglicher schriftlicher Vereinbarung dürfen Mehrkosten berechnet werden.
Ausnahme: Zusatzarbeiten
Wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschst (nicht im Angebot), müssen diese separat vereinbart werden.
Vom Kostenvoranschlag zum Festpreis
Sie können nach einem Kostenvoranschlag einen Festpreis verlangen:
Der Handwerker wird dann:
- Etwas Risiko-Aufschlag einkalkulieren (ca. 5-10%)
- Aber: Sie haben Kostensicherheit
Checkliste: Dokument richtig prüfen
Beim Empfangen eines Preisdokuments prüfen Sie:
- Steht „Kostenvoranschlag“ oder „Angebot“ drauf?
- Sind Formulierungen verbindlich („Festpreis“) oder unverbindlich („ca.“)?
- Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben?
- Sind alle Leistungen genau beschrieben?
- Bei Kostenvoranschlag: Steht eine Preisspanne?
- Bei Angebot: Ist der Preis exakt angegeben?
- Sind Materialien spezifiziert?
- Ist der Zeitrahmen genannt?
Sonderformen
Stundensatzabrechnung
- Weder Kostenvoranschlag noch Festpreis
- Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
- Stundensatz ist verbindlich, Stundenzahl nicht
- Oft bei Reparaturen und Serviceeinsätzen
Budgetangebot
- Hybridform: „Nicht mehr als X €“
- Obergrenze ist verbindlich
- Tatsächliche Kosten können darunter liegen
Fazit: Wissen schützt vor bösen Überraschungen
Merke Ihnen:
- 📋 Kostenvoranschlag = unverbindlich, ±20% Toleranz
- 📄 Angebot/Festpreis = verbindlich, keine Abweichung
- 🔍 Bei Unklarheit: Nachfragen und schriftlich bestätigen lassen
- 💰 Für Kostensicherheit: Immer Festpreis fordern
Kenne den Unterschied – und Sie erleben keine bösen Überraschungen bei der Rechnung!


