Ratgeber
Kündigung eines Handwerkervertrags

Kann ich einen Handwerkervertrag kündigen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Alle Infos zu Ihren Kündigungsrechten.
Grundsätzliches zur Kündigung
Handwerkerverträge sind Werkverträge nach BGB §§ 631 ff. Sie können jederzeit kündigen – aber meist nicht kostenlos.
Ihr Kündigungsrecht (§ 649 BGB)
Freie Kündigung: Sie dürfen jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen.
Aber: Vergütungspflicht
Sie müssen dem Handwerker zahlen:
- Bereits erbrachte Leistungen
- Aufgewendetes Material
- Entgangenen Gewinn
- ❌ Minus: Ersparte Aufwendungen
Kündigungsgründe
1. Freie Kündigung (ohne Grund)
Eine freie Kündigung ist jederzeit möglich, kostet Sie allerdings Geld, da Sie einen Großteil der vereinbarten Leistungen bezahlen müssen.
2. Kündigung aus wichtigem Grund
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Handwerkers können Sie aus wichtigem Grund kündigen. Dazu zählen wiederholte Terminverstöße, schwere Mängel trotz gesetzter Nachfrist, Vertragsbruch oder eine gefährliche Arbeitsweise.
Vorteil: Keine oder reduzierte Zahlung!
So kündigen Sie richtig
Formale Anforderungen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail ausreicht, ein Brief jedoch sicherer ist. Formulieren Sie eine eindeutige Kündigungserklärung und geben Sie bei einer Kündigung aus wichtigem Grund die Begründung an. Nennen Sie außerdem eine Frist zur Beendigung der Arbeiten.
Muster-Kündigung ohne Grund
Muster-Kündigung mit wichtigem Grund
Kosten bei Kündigung
| Zeitpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Vor Arbeitsbeginn | 5-15% (Planung, Material) |
| Bei 25% Fertigstellung | 40-50% |
| Bei 50% Fertigstellung | 65-75% |
| Bei 75% Fertigstellung | 85-90% |
Was passiert nach der Kündigung?
Sofortige Maßnahmen
Der Handwerker muss unverzüglich die Arbeiten einstellen und die Baustelle räumen. Bereits bezahltes Material ist herauszugeben, und es muss eine Schlussabrechnung erstellt werden.
Abrechnung
Der Handwerker rechnet die tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Prüfen Sie diese Rechnung sorgfältig und zahlen Sie nur für nachweislich Erbrachtes. Bei Uneinigkeit können Sie einen Gutachter einschalten.
Häufige Fragen
Kann der Handwerker auch kündigen?
Ja, aber nur bei wichtigem Grund (z.B. wenn Sie nicht zahlen, Zugang verweigerst).
Was ist mit Anzahlungen?
Bei berechtigter Kündigung: Rückzahlung anteilig. Bei unberechtigter Kündigung: Meist verloren.
Brauche ich einen Grund?
Nein – aber ohne Grund müssen Sie deutlich mehr zahlen.
Fazit: Kündigung ist möglich, aber teuer
Eine Kündigung ohne wichtigen Grund kostet Sie meist 50-80% der ursprünglichen Summe. Überlegen Sie gut, ob es nicht bessere Lösungen gibt (Nachverhandlung, Kompromiss).


