Kann ich einen Handwerkervertrag kündigen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Alle Infos zu Ihren Kündigungsrechten.
Profiradar gibt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.
Handwerkerverträge sind Werkverträge nach BGB §§ 631 ff. Sie können jederzeit kündigen – aber meist nicht kostenlos.
Freie Kündigung: Sie dürfen jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen.
Sie müssen dem Handwerker zahlen:
Vertragssumme: 5.000 €
Bereits erbracht: 2.000 €
Material bestellt: 1.000 €
Gewinn (ca. 15%): 750 €
Sie müssen zahlen: 3.750 €
Eine freie Kündigung ist jederzeit möglich, kostet Sie allerdings Geld, da Sie einen Großteil der vereinbarten Leistungen bezahlen müssen.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Handwerkers können Sie aus wichtigem Grund kündigen. Dazu zählen wiederholte Terminverstöße, schwere Mängel trotz gesetzter Nachfrist, Vertragsbruch oder eine gefährliche Arbeitsweise.
Vorteil: Keine oder reduzierte Zahlung!
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail ausreicht, ein Brief jedoch sicherer ist. Formulieren Sie eine eindeutige Kündigungserklärung und geben Sie bei einer Kündigung aus wichtigem Grund die Begründung an. Nennen Sie außerdem eine Frist zur Beendigung der Arbeiten.
„Sehr geehrte/r …,
hiermit kündige ich den mit Ihnen am [Datum] geschlossenen Werkvertrag über [Leistung] gemäß § 649 BGB zum [Datum].
Bitte stellen Sie mir die bis dato erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten in Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen“
„Sehr geehrte/r …,
hiermit kündige ich den Werkvertrag vom [Datum] fristlos aus wichtigem Grund.
Begründung: Trotz mehrfacher Nachfrist haben Sie [konkreter Mangel] nicht behoben. Dies stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.
Ich fordere Sie auf, die Baustelle bis [Datum] zu räumen.
Mit freundlichen Grüßen“
| Zeitpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Vor Arbeitsbeginn | 5-15% (Planung, Material) |
| Bei 25% Fertigstellung | 40-50% |
| Bei 50% Fertigstellung | 65-75% |
| Bei 75% Fertigstellung | 85-90% |
Der Handwerker muss unverzüglich die Arbeiten einstellen und die Baustelle räumen. Bereits bezahltes Material ist herauszugeben, und es muss eine Schlussabrechnung erstellt werden.
Der Handwerker rechnet die tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Prüfen Sie diese Rechnung sorgfältig und zahlen Sie nur für nachweislich Erbrachtes. Bei Uneinigkeit können Sie einen Gutachter einschalten.
Ja, aber nur bei wichtigem Grund (z.B. wenn Sie nicht zahlen, Zugang verweigerst).
Bei berechtigter Kündigung: Rückzahlung anteilig. Bei unberechtigter Kündigung: Meist verloren.
Nein – aber ohne Grund müssen Sie deutlich mehr zahlen.
Eine Kündigung ohne wichtigen Grund kostet Sie meist 50-80% der ursprünglichen Summe. Überlegen Sie gut, ob es nicht bessere Lösungen gibt (Nachverhandlung, Kompromiss).
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