Kündigung eines Handwerkervertrags

Kündigung eines Handwerkervertrags

Kann ich einen Handwerkervertrag kündigen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Alle Infos zu Ihren Kündigungsrechten.

⚠️ Rechtshinweis:

Profiradar gibt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

Grundsätzliches zur Kündigung

Handwerkerverträge sind Werkverträge nach BGB §§ 631 ff. Sie können jederzeit kündigen – aber meist nicht kostenlos.

Ihr Kündigungsrecht (§ 649 BGB)

Freie Kündigung: Sie dürfen jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen.

Aber: Vergütungspflicht

Sie müssen dem Handwerker zahlen:

  • ✅ Bereits erbrachte Leistungen
  • ✅ Aufgewendetes Material
  • ✅ Entgangenen Gewinn
  • ❌ Minus: Ersparte Aufwendungen

💡 Beispiel:

Vertragssumme: 5.000 €
Bereits erbracht: 2.000 €
Material bestellt: 1.000 €
Gewinn (ca. 15%): 750 €
Sie müssen zahlen: 3.750 €

Kündigungsgründe

1. Freie Kündigung (ohne Grund)

Eine freie Kündigung ist jederzeit möglich, kostet Sie allerdings Geld, da Sie einen Großteil der vereinbarten Leistungen bezahlen müssen.

2. Kündigung aus wichtigem Grund

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Handwerkers können Sie aus wichtigem Grund kündigen. Dazu zählen wiederholte Terminverstöße, schwere Mängel trotz gesetzter Nachfrist, Vertragsbruch oder eine gefährliche Arbeitsweise.

Vorteil: Keine oder reduzierte Zahlung!

So kündigen Sie richtig

Formale Anforderungen

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail ausreicht, ein Brief jedoch sicherer ist. Formulieren Sie eine eindeutige Kündigungserklärung und geben Sie bei einer Kündigung aus wichtigem Grund die Begründung an. Nennen Sie außerdem eine Frist zur Beendigung der Arbeiten.

Muster-Kündigung ohne Grund

„Sehr geehrte/r …,

hiermit kündige ich den mit Ihnen am [Datum] geschlossenen Werkvertrag über [Leistung] gemäß § 649 BGB zum [Datum].

Bitte stellen Sie mir die bis dato erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten in Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen“

Muster-Kündigung mit wichtigem Grund

„Sehr geehrte/r …,

hiermit kündige ich den Werkvertrag vom [Datum] fristlos aus wichtigem Grund.

Begründung: Trotz mehrfacher Nachfrist haben Sie [konkreter Mangel] nicht behoben. Dies stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.

Ich fordere Sie auf, die Baustelle bis [Datum] zu räumen.

Mit freundlichen Grüßen“

Kosten bei Kündigung

Zeitpunkt Ungefähre Kosten
Vor Arbeitsbeginn 5-15% (Planung, Material)
Bei 25% Fertigstellung 40-50%
Bei 50% Fertigstellung 65-75%
Bei 75% Fertigstellung 85-90%

Was passiert nach der Kündigung?

Sofortige Maßnahmen

Der Handwerker muss unverzüglich die Arbeiten einstellen und die Baustelle räumen. Bereits bezahltes Material ist herauszugeben, und es muss eine Schlussabrechnung erstellt werden.

Abrechnung

Der Handwerker rechnet die tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Prüfen Sie diese Rechnung sorgfältig und zahlen Sie nur für nachweislich Erbrachtes. Bei Uneinigkeit können Sie einen Gutachter einschalten.

Häufige Fragen

Kann der Handwerker auch kündigen?

Ja, aber nur bei wichtigem Grund (z.B. wenn Sie nicht zahlen, Zugang verweigerst).

Was ist mit Anzahlungen?

Bei berechtigter Kündigung: Rückzahlung anteilig. Bei unberechtigter Kündigung: Meist verloren.

Brauche ich einen Grund?

Nein – aber ohne Grund müssen Sie deutlich mehr zahlen.

Fazit: Kündigung ist möglich, aber teuer

Eine Kündigung ohne wichtigen Grund kostet Sie meist 50-80% der ursprünglichen Summe. Überlegen Sie gut, ob es nicht bessere Lösungen gibt (Nachverhandlung, Kompromiss).

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