Ratgeber
Haftung bei Schäden – wer zahlt?

Wasserschaden durch den Sanitär, Kratzer im Parkett vom Elektriker – wer haftet bei Schäden während Handwerkerarbeiten?
Arten von Schäden
1. Schäden am Eigentum
Zu den Schäden am Eigentum zählen alle materiellen Beschädigungen wie Kratzer, Dellen oder sonstige Beschädigungen an Oberflächen. Besonders häufig sind Wasserschäden sowie Beschädigungen von Möbeln während der Handwerkerarbeiten.
2. Mangelfolgeschäden
Mangelfolgeschäden entstehen durch fehlerhafte Arbeit des Handwerkers. Ein typisches Beispiel ist ein Wasserschaden, der durch eine undicht installierte Leitung verursacht wird. Solche Schäden können oft erhebliche Folgekosten nach sich ziehen.
3. Personenschäden
Bei Personenschäden handelt es sich um Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die durch die Handwerkerarbeit verursacht werden. Diese können sowohl den Handwerker selbst als auch Bewohner oder Dritte betreffen.
Wer haftet wann?
| Situation | Haftung |
|---|---|
| Handwerker verschuldet | Handwerker haftet (bzw. seine Versicherung) |
| Höhere Gewalt | Niemand haftet |
| Sie haben Fehlinformation gegeben | Sie haften |
| Material von Ihnen gestellt | Geteilte Haftung möglich |
Betriebshaftpflicht des Handwerkers
Was ist das?
Eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die der Handwerker bei seiner Arbeit verursacht.
Typische Deckungssummen
Die Betriebshaftpflichtversicherung eines Handwerkers deckt üblicherweise Personenschäden mit 3 bis 5 Millionen Euro ab. Für Sachschäden liegt die Deckungssumme in der Regel bei 1 bis 3 Millionen Euro, während Vermögensschäden typischerweise mit 50.000 bis 500.000 Euro versichert sind.
So gehst Sie bei Schäden vor
Schritt 1: Dokumentieren
- 📸 Fotos aus verschiedenen Winkeln
- 📝 Schriftliche Beschreibung
- 🗓️ Zeitpunkt festhalten
- 👥 Zeugen benennen
Schritt 2: Handwerker informieren
Sofort melden, schriftlich bestätigen lassen.
Schritt 3: Versicherung einschalten
Der Handwerker sollte seine Betriebshaftpflicht kontaktieren, alternativ können Sie auch direkt mit der Versicherung in Kontakt treten. Reichen Sie die Schadenmeldung zusammen mit Ihrer vollständigen Dokumentation ein.
Schritt 4: Schadensbehebung
Holen Sie Kostenvoranschläge für die Schadensbehebung ein und stimmen Sie diese mit der Versicherung ab. Erst nach Abstimmung sollten Sie die Reparatur durchführen lassen.
Was tun, wenn Handwerker keine Versicherung hat?
Ihre Optionen: Sie können Schadensersatz direkt vom Handwerker fordern und zunächst prüfen, ob Ihre eigene Hausratversicherung greift. Bei Weigerung des Handwerkers sollten Sie einen Anwalt einschalten und notfalls den Klageweg beschreiten.
Ihre eigene Absicherung
Hausratversicherung
Deckt oft Schäden durch Handwerker ab (prüfen!).
Wohngebäudeversicherung
Bei Schäden am Gebäude selbst.
Private Haftpflicht
Falls DU Schäden verursachst (z.B. Helfer-Arbeiten).
Fazit: Versicherung ist Pflicht
Beauftrage nie einen Handwerker ohne Betriebshaftpflicht! Im Schadensfall sind Sie sonst auf Kulanz angewiesen.

