Ratgeber
Handwerker insolvent – was passiert?

Der beauftragte Handwerker meldet Insolvenz an – was bedeutet das für Ihr Projekt und Ihr Geld?
Was bedeutet Insolvenz?
Der Handwerksbetrieb ist zahlungsunfähig oder überschuldet. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Abwicklung.
Ihre Situation nach Zahlungszeitpunkt
| Situation | Ihre Position |
|---|---|
| Noch nicht gezahlt, Arbeit nicht begonnen | ✅ Gut – einfach anderen Handwerker beauftragen |
| Angezahlt, Arbeit nicht begonnen | ❌ Schlecht – Geld wahrscheinlich weg |
| Arbeit läuft | ⚠️ Kompliziert – Insolvenzverwalter entscheidet |
| Arbeit fertig, noch nicht gezahlt | ⚠️ Sie müssen zahlen (an Insolvenzverwalter) |
| Arbeit fertig und gezahlt, Mängel | ❌ Gewährleistung schwierig durchsetzbar |
Sofort-Maßnahmen bei Insolvenz
Schritt 1: Information einholen
Prüfen Sie offiziell im Insolvenzregister, ob die Insolvenz tatsächlich eröffnet wurde. Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter und melden Sie Ihre Forderung umgehend an.
Schritt 2: Zahlungsstopp
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an den Handwerker, sondern zahlen Sie ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter. Widerrufen Sie gegebenenfalls erteilte Lastschriftmandate.
Schritt 3: Forderung anmelden
Melden Sie Ihre Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Fügen Sie alle relevanten Belege wie Vertrag und Überweisungsnachweise bei und beachten Sie unbedingt die Frist, die im Insolvenzverfahren bekannt gegeben wird.
Wie viel Geld bekommen Sie zurück?
Realistische Quote: 0-20%
In den meisten Fällen bekommen Sie nur einen Bruchteil oder gar nichts zurück. Sie sind Insolvenzgläubiger und stehst hinten in der Reihe.
Wer wird zuerst bezahlt?
- Insolvenzverwalter
- Steuern, Sozialversicherung
- Mitarbeitergehälter
- Gesicherte Gläubiger (Banken)
- Dann erst: Normale Gläubiger (Sie)
Laufende Projekte – geht’s weiter?
Der Insolvenzverwalter entscheidet:
- Option 1: Projekt wird fortgeführt (Sie zahlen an Verwalter)
- Option 2: Projekt wird abgebrochen (Sie müssen anderen Handwerker suchen)
Absicherung für die Zukunft
Vor der Beauftragung prüfen
Checken Sie die Bonität des Betriebs beispielsweise über Creditreform, informieren Sie sich, wie lange es den Betrieb bereits gibt, und lesen Sie Bewertungen anderer Kunden.
Zahlungsmodalitäten klug wählen
Zahlen Sie niemals 100 Prozent Vorkasse. Vereinbaren Sie maximal 30 bis 40 Prozent Anzahlung und begleichen Sie den Restbetrag erst nach erfolgreicher Abnahme der Arbeiten.
Bei großen Projekten
Verlangen Sie bei umfangreichen Bauvorhaben eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Bauhandwerkersicherung. Eine Versicherung gegen Insolvenz kann zusätzlichen Schutz bieten.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Eine Insolvenz des Handwerkers ist ärgerlich und meist verlierst Sie Geld. Prüfen Sie vor Beauftragung die Seriosität und zahlen Sie nie alles im Voraus!


