Das Angebot lag bei 3.000 € – die Rechnung zeigt 7.000 €. Kostenexplosionen sind bei Handwerkerarbeiten keine Seltenheit. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und wie Sie richtig reagieren.
Nicht jede Kostensteigerung ist unberechtigt. Es kommt auf die Vertragsart an:
Grundregel: Der vereinbarte Preis gilt – egal was passiert!
Grundregel: Kostenvoranschlag ist unverbindlich – aber es gibt Grenzen!
| Überschreitung | Ihr Recht |
|---|---|
| bis 15-20% | Müssen Sie akzeptieren (üblich) |
| über 20% | Handwerker müssen Sie informieren, Sie können kündigen |
| über 50% | Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich |
Wichtig: Der Handwerker müssen Sie unverzüglich informieren, sobald klar ist, dass die Kosten deutlich steigen!
Bei reiner Stundensatzabrechnung ohne Zeit-Schätzung haben Sie weniger Handhabe – daher immer eine Zeitschätzung vereinbaren!
Vereinbaren Sie immer einen Festpreis oder zumindest eine verbindliche Kostenobergrenze. Dann sind Sie rechtlich besser abgesichert!
| Problem | Beispiel | Berechtigt? |
|---|---|---|
| Versteckte Schäden | Schimmel hinter Fliesen entdeckt | ✅ Ja (wenn nachweisbar unvorhersehbar) |
| Änderungswünsche | Kunde will andere Fliesen | ✅ Ja (wenn von Ihnen verlangt) |
| Zusatzarbeiten | Steckdosen sollen verlegt werden | ✅ Ja (wenn neu beauftragt) |
| Baumängel an Substanz | Fundament gerissen, muss saniert werden | ✅ Ja (bei Altbauten häufig) |
| Problem | Beispiel | Berechtigt? |
|---|---|---|
| Schlechte Kalkulation | „Wir haben uns verschätzt“ | ❌ Nein |
| Materialpreissteigerung | „Holz ist teurer geworden“ | ❌ Nein (Festpreis gilt!) |
| Längere Arbeitszeit | „Es hat länger gedauert“ | ❌ Nein (bei Festpreis) |
| Zusatzkosten | Anfahrt plötzlich extra | ❌ Nein (wenn nicht im Angebot) |
Zahlen Sie nichts unter Druck! Sie haben Zeit, die Situation zu prüfen.
Erstellen Sie eine Tabelle:
| Position | Angebot | Rechnung | Differenz |
|---|---|---|---|
| Arbeitsstunden | 20 h | 35 h | +15 h |
| Material | 800 € | 1.200 € | +400 € |
Rufen Sie den Handwerker an oder vereinbaren Sie einen Termin:
„Sehr geehrte/r …,
Ihr Angebot vom [Datum] betrug [Betrag] €. Die nun vorliegende Rechnung beträgt [Betrag] € – eine Überschreitung um [X]%.
Bitte erläutern Sie mir detailliert, wie diese Kostensteigerung zustande kommt. Ich bitte um Aufschlüsselung der Mehrkosten.
Mit freundlichen Grüßen“
Nach Erklärung des Handwerkers:
Wenn der Handwerker nicht einlenkt, schreiben Sie eine formelle Reklamation:
„Sehr geehrte/r …,
hiermit widerspreche ich der Rechnung vom [Datum] in Höhe von [Betrag] €.
Grund: Wir hatten einen Festpreis von [Betrag] € vereinbart (siehe Angebot vom [Datum]). Eine Überschreitung ist nicht gerechtfertigt, da:
– Keine zusätzlichen Arbeiten von mir beauftragt wurden
– Keine unvorhersehbaren Probleme auftraten
– Keine Änderungen vereinbart wurden
Ich bin bereit, den vereinbarten Betrag von [Betrag] € zu zahlen. Bitte senden Sie mir eine korrigierte Rechnung bis [Datum + 14 Tage].
Mit freundlichen Grüßen“
Bei deutlicher Überschreitung (über 20%) können Sie den Vertrag kündigen:
Wenn die Arbeit bereits fertig ist:
Bis zur Klärung können Sie die Zahlung verweigern (aber nur für den strittigen Teil!):
Zahlen Sie nicht komplett nichts! Sonst können Sie in Verzug geraten. Zahlen Sie den unstritigen Teil und behalten Sie nur den umstrittenen Betrag zurück.
Sachverhalt: Festpreis 15.000 €, Rechnung 24.000 € (Steigerung 60%). Handwerker behauptet „Mehraufwand“.
Urteil: Festpreis gilt. Handwerker erhält nur 15.000 €. Mehrkosten muss er selbst tragen.
Sachverhalt: Kostenvoranschlag 8.000 €, Rechnung 14.000 € (+75%). Kunde wurde nicht informiert.
Urteil: Handwerker hätte informieren müssen. Kunde zahlt nur 8.000 € + 20% = 9.600 €.
Sachverhalt: Bei Bodenarbeiten wird Asbest entdeckt (nicht vorhersehbar). Mehrkosten 3.000 €.
Urteil: Mehrkosten gerechtfertigt, da nicht vorhersehbar und nachgewiesen. Kunde muss zahlen.
Wenn kein Festpreis möglich:
„Sollten die Kosten die Angebotssumme um mehr als 10% überschreiten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftraggeber hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen.“
Vor Beauftragung:
Während der Arbeiten:
Bei Rechnung:
Kostenexplosionen sind ärgerlich – aber Sie sind ihnen nicht schutzlos ausgeliefert:
Wichtigste Regel: Immer Festpreis statt Kostenvoranschlag vereinbaren – dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Auf Profiradar bewerten Kunden auch Preistransparenz und Kostentreue – so finden Sie Handwerker, die sich an ihre Angebote halten.