Kostenvoranschlag vs. Angebot – der Unterschied
Viele verwenden die Begriffe synonym – doch rechtlich gibt es entscheidende Unterschiede. Wann ist ein Preis verbindlich, wann nicht? Dieser Ratgeber klärt auf.
Die zwei Arten der Preisangabe
| Kriterium |
Kostenvoranschlag |
Angebot/Festpreis |
| Verbindlichkeit |
Unverbindlich |
Verbindlich |
| Abweichung |
Bis +20% ohne Info zulässig |
Nur mit Zustimmung |
| Kostet es Geld? |
Meist kostenlos (außer vereinbart) |
Immer kostenlos |
| Üblich bei |
Reparaturen, unklarem Umfang |
Fest definierten Projekten |
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Definition
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Der Handwerker gibt an, was die Arbeit ungefähr kosten wird.
Rechtliche Regelung (§ 649 BGB)
- Grundsätzlich unverbindlich
- Bis zu 20% Überschreitung ohne Ankündigung zulässig
- Bei Überschreitung über 20%: Information erforderlich
- Sie können dann kündigen
Wann wird ein Kostenvoranschlag berechnet?
Nur wenn vorher vereinbart! Üblich bei:
- Sehr aufwendiger Kalkulation (z.B. Gutachten)
- Umfangreichen Planungsleistungen
- Speziellen Messungen/Analysen
Wichtig: Der Handwerker muss Sie vorher informieren, wenn der Kostenvoranschlag Geld kostet!
Beispiel Kostenvoranschlag
„Kostenvoranschlag“ Heizungsreparatur
- Fehlerdiagnose: ca. 1-2 Stunden = 100-120 €
- Ersatzteile: geschätzt 150-200 €
- Einbau: ca. 2 Stunden = 120 €
- Gesamtkosten ca. 370-440 €
Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich und kann bis zu 20% abweichen.
Was ist ein Angebot (Festpreisangebot)?
Definition
Ein Angebot ist eine verbindliche Willenserklärung des Handwerkers, die Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen.
Rechtliche Regelung
- Preis ist fest und verbindlich
- Abweichungen nur mit Ihrer Zustimmung
- Handwerker trägt das Kostenrisiko
- Wird durch Ihre Annahme zum Vertrag
Bestandteile eines Angebots
- Genaue Leistungsbeschreibung
- Festpreis (netto und brutto)
- Materialspezifikation
- Zeitrahmen
- Zahlungsbedingungen
- Gültigkeitsdauer des Angebots
Beispiel Festpreisangebot
„Angebot“ Badezimmer fliesen
- Fliesen legen 8 m² Wand, 4 m² Boden
- Material: Fliesen Serie XY, Kleber, Fugenmasse
- Arbeitszeit: 20 Stunden à 55 € = 1.100 €
- Material: 850 €
- Festpreis netto: 1.950 €
- inkl. 19% MwSt.: 2.320,50 €
Dieser Preis ist verbindlich und gilt bis 31.12.2024.
Wie erkenne ich den Unterschied?
Eindeutige Formulierungen
| Kostenvoranschlag |
Angebot |
| „ca. 500 €“ |
„Festpreis: 500 €“ |
| „voraussichtlich“ |
„verbindlich“ |
| „geschätzt“ |
„fix“ |
| „ungefähr“ |
„Pauschalpreis“ |
| „Kostenvoranschlag“ |
„Angebot“ |
Bei Unklarheit
Wenn nicht eindeutig, gilt: Im Zweifel Kostenvoranschlag (Verbraucherschutz).
💡 Tipp:
Fordere immer ein Festpreisangebot, wenn der Leistungsumfang klar ist. Das gibt Ihnen Kostensicherheit!
Wann welches Dokument sinnvoll ist
Kostenvoranschlag sinnvoll bei:
- ✅ Reparaturen mit unklarem Umfang
- ✅ Fehlersuche erforderlich
- ✅ Umfang erst nach Öffnung erkennbar
- ✅ Sanierungen im Altbau (Überraschungen möglich)
Beispiele:
- Heizung defekt – Ursache unklar
- Wasserschaden – Ausmaß unbekannt
- Elektrik Altbau – Zustand erst nach Öffnung sichtbar
Festpreisangebot sinnvoll bei:
- ✅ Klar definierten Projekten
- ✅ Neuinstallationen
- ✅ Standardarbeiten
- ✅ Wenn Kostensicherheit wichtig ist
Beispiele:
- Bad komplett fliesen
- Zimmer streichen
- Terrasse bauen
- Küche installieren
Die 20%-Regelung im Detail
Wie funktioniert die 20%-Grenze?
Kostenvoranschlag: 1.000 €
- Bis 1.200 € (120%): Handwerker darf ohne Info abrechnen
- Ab 1.200 €: Handwerker muss Sie informieren
- Sie können dann kündigen (ohne bereits entstandene Kosten)
Was passiert bei Überschreitung?
Bis 20% Überschreitung:
- Sie müssen den höheren Preis zahlen
- Keine Informationspflicht des Handwerkers
Über 20% Überschreitung:
- Handwerker MUSS Sie sofort informieren
- Sie können kündigen
- Bei Nichtinformation: Sie zahlen nur Kostenvoranschlag + 20%
⚠️ Wichtig:
Die 20%-Regelung gilt NUR bei Kostenvoranschlägen, NICHT bei Festpreisangeboten!
Was tun bei Kostenexplosion?
Kostenvoranschlag wird weit überschritten
Ihre Rechte:
- Information einfordern: Warum die Überschreitung?
- Prüfen: Ist die Mehrarbeit wirklich nötig?
- Kündigen: Bei über 20% Überschreitung möglich
- Verhandeln: Alternative Lösungen besprechen
Festpreis wird überschritten
Ihr Recht: Der Festpreis gilt! Nur bei nachträglicher schriftlicher Vereinbarung dürfen Mehrkosten berechnet werden.
Ausnahme: Zusatzarbeiten
Wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschst (nicht im Angebot), müssen diese separat vereinbart werden.
Vom Kostenvoranschlag zum Festpreis
Sie können nach einem Kostenvoranschlag einen Festpreis verlangen:
„Vielen Dank für den Kostenvoranschlag. Können Sie mir auf dieser Basis ein verbindliches Festpreisangebot unterbreiten?“
Der Handwerker wird dann:
- Etwas Risiko-Aufschlag einkalkulieren (ca. 5-10%)
- Aber: Sie haben Kostensicherheit
Checkliste: Dokument richtig prüfen
Beim Empfangen eines Preisdokuments prüfen Sie:
- Steht „Kostenvoranschlag“ oder „Angebot“ drauf?
- Sind Formulierungen verbindlich („Festpreis“) oder unverbindlich („ca.“)?
- Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben?
- Sind alle Leistungen genau beschrieben?
- Bei Kostenvoranschlag: Steht eine Preisspanne?
- Bei Angebot: Ist der Preis exakt angegeben?
- Sind Materialien spezifiziert?
- Ist der Zeitrahmen genannt?
Sonderformen
Stundensatzabrechnung
- Weder Kostenvoranschlag noch Festpreis
- Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
- Stundensatz ist verbindlich, Stundenzahl nicht
- Oft bei Reparaturen und Serviceeinsätzen
Budgetangebot
- Hybridform: „Nicht mehr als X €“
- Obergrenze ist verbindlich
- Tatsächliche Kosten können darunter liegen
Fazit: Wissen schützt vor bösen Überraschungen
Merke Ihnen:
- 📋 Kostenvoranschlag = unverbindlich, ±20% Toleranz
- 📄 Angebot/Festpreis = verbindlich, keine Abweichung
- 🔍 Bei Unklarheit: Nachfragen und schriftlich bestätigen lassen
- 💰 Für Kostensicherheit: Immer Festpreis fordern
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