Handwerker absagen – geht das und wie?
Sie haben einen Handwerker beauftragt, aber möchten nun doch absagen? Ob und wie das geht, hängt vom Zeitpunkt und der Vertragsart ab.
Die rechtliche Lage
Ohne unterschriebenen Vertrag
Situation: Sie haben angefragt, ein Angebot erhalten, aber noch nicht zugesagt.
- ✅ Jederzeit kostenfrei absagbar
- ✅ Keine rechtlichen Konsequenzen
- ✅ Sie schulden nichts
Mit unterschriebenem Vertrag
Situation: Sie haben einen Handwerkervertrag unterschrieben.
- ⚠️ Rücktritt nur unter bestimmten Bedingungen möglich
- ⚠️ Eventuell Schadensersatz fällig
- ⚠️ 14-Tage-Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Widerrufsrecht: Die 14-Tage-Regel
Wann haben Sie ein Widerrufsrecht?
Bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume haben Sie ein Widerrufsrecht. Das gilt, wenn der Handwerker zu Ihnen nach Hause kam, der Vertrag bei Ihnen unterschrieben wurde oder Sie an der Haustür überrumpelt wurden.
Dann gilt: 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen!
Wann KEIN Widerrufsrecht?
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn Sie zum Handwerker ins Geschäft gegangen sind, den Handwerker aktiv bestellt haben oder die Arbeit auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sofort begonnen wurde.
💡 Wichtig zu wissen:
Wenn Sie den Handwerker drängen, sofort anzufangen (z.B. Notfall), kann das Widerrufsrecht erlöschen – aber nur, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie das wissen!
Absage vor Arbeitsbeginn
Situation: Vertrag unterschrieben, Arbeit noch nicht begonnen
Ihre Optionen:
- Einvernehmliche Aufhebung: Sprechen Sie mit dem Handwerker
- Rücktritt aus wichtigem Grund: Nur bei berechtigten Gründen
- Schadensersatz zahlen: Für tatsächlich entstandene Kosten
Was kann der Handwerker fordern?
Der Handwerker kann die Kosten für bereits eingekauftes Material fordern, wobei ein Nachweis erforderlich ist. Bei sehr aufwendigen Projekten kann er auch den Zeitaufwand für Planung und Kalkulation geltend machen. Entgangenen Gewinn durchzusetzen ist allerdings selten möglich.
Realistisch: Bei Absage vor Beginn meist 0-10% der Auftragssumme
Absage nach Arbeitsbeginn
Situation: Handwerker hat bereits mit der Arbeit begonnen
Jetzt wird’s kompliziert und teuer!
Der Handwerker kann fordern:
- Bezahlung der bereits erbrachten Leistung
- Material (auch wenn bereits verbaut)
- Entgangenen Gewinn
- Eventuell Kosten für Wiederherstellung des Ursprungszustands
Realistisch: 50-80% der ursprünglichen Auftragssumme
⚠️ Achtung:
Eine Kündigung nach Arbeitsbeginn kommt Sie oft teurer als die Fertigstellung! Überlegen Sie gut, ob ein Absage wirklich nötig ist.
Berechtigte Gründe für eine Absage
Sie können fristlos kündigen bei:
- Schwerwiegenden Mängeln: Pfusch, falsche Ausführung
- Vertragsbruch: Handwerker hält Termine nicht ein (trotz Fristsetzung)
- Insolvenz: Handwerker ist zahlungsunfähig
- Gesundheitsgefahr: Unsicheres Arbeiten
Keine berechtigten Gründe:
- „Ich hab’s mir anders überlegt“
- „Ich habe ein günstigeres Angebot gefunden“
- ❌ „Ich habe kein Geld mehr“
- ❌ „Mir gefällt die Farbe nicht“ (wenn vereinbart)
So sagen Sie professionell ab
Schritt 1: Zeitnah handeln
Je früher Sie absagen, desto geringer der Schaden für beide Seiten.
Schritt 2: Persönliches Gespräch
Rufen Sie an, erklären Sie die Situation ehrlich:
„Guten Tag Herr/Frau …,
ich muss leider unser Projekt absagen. [Grund nennen, falls berechtigt]. Ich verstehe, dass das für Sie unangenehm ist. Welche Kosten sind Ihnen bereits entstanden?“
Schritt 3: Schriftliche Bestätigung
Sende eine schriftliche Absage per E-Mail oder Brief:
„Sehr geehrte/r …,
hiermit kündige ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag über [Leistung] fristlos/ordentlich.
[Bei berechtigtem Grund: Begründung mit Verweis auf Vertragsbruch/Mängel]
Ich bitte um Mitteilung der bereits entstandenen Kosten mit entsprechenden Belegen.
Mit freundlichen Grüßen“
Schritt 4: Einigung erzielen
- Einigen Sie sich auf eine Ausgleichszahlung
- Lassen Sie sich Materialrechnungen zeigen
- Verhandeln Sie fair, aber zahlen Sie nicht blind
- Vereinbaren Sie schriftlich die Vertragsaufhebung
Kostenbeispiele bei Absage
| Zeitpunkt |
Projekt 2.000 € |
Projekt 10.000 € |
| Vor Vertragsabschluss |
0 € |
0 € |
| Nach Vertrag, vor Beginn |
0-200 € |
0-1.000 € |
| Nach Arbeitsbeginn (20%) |
1.000-1.400 € |
5.000-7.000 € |
| Nach Arbeitsbeginn (50%) |
1.400-1.800 € |
7.000-9.000 € |
Sonderfälle
Handwerker reagiert nicht auf Absage
- Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein absagen
- Frist setzen für Kostenaufstellung
- Bei Schweigen: Keine Zahlung, bis Forderung kommt
Handwerker verlangt unrealistische Summen
- Fordere detaillierte Aufstellung mit Belegen
- Zahle nur nachweisbare Kosten
- Bei Uneinigkeit: Rechtsberatung einholen
Handwerker sagt selbst ab
Wenn der Handwerker absagt:
- Sie können Ersatz beauftragen
- Mehrkosten können vom ursprünglichen Handwerker gefordert werden
- Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden
Wie kann ich Absagen vermeiden?
Vor Vertragsabschluss klären:
- ✅ Budget realistisch kalkulieren
- ✅ Mehrere Angebote einholen
- ✅ Leistungsumfang genau besprechen
- ✅ Zeitrahmen realistisch planen
- ✅ Muster/Proben ansehen
- ✅ Bei Unsicherheit: Nicht sofort unterschreiben!
Stornierungsklausel vereinbaren
Bei größeren Projekten kann eine Klausel sinnvoll sein:
„Der Auftraggeber kann bis [Datum] ohne Angabe von Gründen gegen Zahlung von [Betrag/Prozentsatz] vom Vertrag zurücktreten.“
Absage vs. Kündigung: Der Unterschied
Absage (vor Beginn)
- Vertrag soll gar nicht erst ausgeführt werden
- Meist geringe Kosten
- Vertragsaufhebung
Kündigung (während/nach Beginn)
- Vertrag wird vorzeitig beendet
- Höhere Kosten
- Erfordert oft Grund
Checkliste: Absage eines Handwerkers
- Prüfen: Habe ich ein Widerrufsrecht?
- Zeitnah handeln (nicht wochenlang warten!)
- Telefonisch Bescheid geben
- Schriftlich bestätigen (E-Mail/Brief)
- Begründung angeben (bei berechtigtem Grund)
- Nach entstandenen Kosten fragen
- Belege für Kosten fordern
- Fair verhandeln
- Einigung schriftlich festhalten
- Bei Uneinigkeit: Rechtsberatung
Fazit: Absagen ist möglich, aber kann teuer werden
Die wichtigsten Regeln:
- Vor Vertragsabschluss: Jederzeit kostenfrei absagbar
- Nach Vertragsabschluss, vor Beginn: Möglich gegen geringe Kosten
- Nach Arbeitsbeginn: Teuer und oft nicht lohnenswert
- Widerrufsrecht: 14 Tage bei Haustürgeschäften
- Berechtigter Grund: Fristlose Kündigung bei Vertragsverstößen möglich
Am besten: Gründlich überlegen, bevor Sie unterschreiben. Dann müssen Sie gar nicht erst absagen!
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