Der beauftragte Handwerker meldet Insolvenz an – was bedeutet das für Ihr Projekt und Ihr Geld?
Profiradar gibt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.
Der Handwerksbetrieb ist zahlungsunfähig oder überschuldet. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Abwicklung.
| Situation | Ihre Position |
|---|---|
| Noch nicht gezahlt, Arbeit nicht begonnen | ✅ Gut – einfach anderen Handwerker beauftragen |
| Angezahlt, Arbeit nicht begonnen | ❌ Schlecht – Geld wahrscheinlich weg |
| Arbeit läuft | ⚠️ Kompliziert – Insolvenzverwalter entscheidet |
| Arbeit fertig, noch nicht gezahlt | ⚠️ Sie müssen zahlen (an Insolvenzverwalter) |
| Arbeit fertig und gezahlt, Mängel | ❌ Gewährleistung schwierig durchsetzbar |
Prüfen Sie offiziell im Insolvenzregister, ob die Insolvenz tatsächlich eröffnet wurde. Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter und melden Sie Ihre Forderung umgehend an.
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an den Handwerker, sondern zahlen Sie ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter. Widerrufen Sie gegebenenfalls erteilte Lastschriftmandate.
Melden Sie Ihre Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Fügen Sie alle relevanten Belege wie Vertrag und Überweisungsnachweise bei und beachten Sie unbedingt die Frist, die im Insolvenzverfahren bekannt gegeben wird.
Realistische Quote: 0-20%
In den meisten Fällen bekommen Sie nur einen Bruchteil oder gar nichts zurück. Sie sind Insolvenzgläubiger und stehst hinten in der Reihe.
Der Insolvenzverwalter entscheidet:
Checken Sie die Bonität des Betriebs beispielsweise über Creditreform, informieren Sie sich, wie lange es den Betrieb bereits gibt, und lesen Sie Bewertungen anderer Kunden.
Zahlen Sie niemals 100 Prozent Vorkasse. Vereinbaren Sie maximal 30 bis 40 Prozent Anzahlung und begleichen Sie den Restbetrag erst nach erfolgreicher Abnahme der Arbeiten.
Verlangen Sie bei umfangreichen Bauvorhaben eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Bauhandwerkersicherung. Eine Versicherung gegen Insolvenz kann zusätzlichen Schutz bieten.
Eine Insolvenz des Handwerkers ist ärgerlich und meist verlierst Sie Geld. Prüfen Sie vor Beauftragung die Seriosität und zahlen Sie nie alles im Voraus!
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