Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so geht’s

Handwerkerrechnungen können teuer sein – aber der Staat beteiligt sich mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen
  • Maximal 6.000 € Arbeitskosten = 1.200 € Steuererstattung pro Jahr
  • Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten
  • Gilt für Privathaushalt (nicht gewerblich)
  • Rechnung und Überweisung sind Pflicht (keine Barzahlung)

Was kann ich absetzen?

Diese Handwerkerleistungen sind absetzbar:

Kategorie Beispiele Absetzbar?
Renovierung Maler-, Tapezier-, Bodenarbeiten ✅ Ja
Instandhaltung Heizungswartung, Reparaturen ✅ Ja
Modernisierung Neue Fenster, Bad-Sanierung ✅ Ja
Garten Rasenmähen, Hecke schneiden ✅ Ja
Schornsteinfeger Kaminreinigung, Messung ✅ Ja
Winterdienst Schneeräumen, Streuen ✅ Ja
Neubau Erstmaliger Hausbau ❌ Nein
Anbau/Erweiterung Wintergarten, Garage neu ❌ Nein

💡 Merke:

Absetzbar sind nur Arbeiten an einer bestehenden Immobilie. Neubau und Erweiterungen zählen nicht.

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Die Berechnung:

Absetzbarer Betrag = 20% der Arbeitskosten (max. 6.000 €)

Rechenbeispiele:

Handwerkerarbeit Gesamtkosten Arbeitskosten Steuerbonus
Badezimmer renovieren 8.000 € 4.500 € 900 €
Wohnung streichen 2.500 € 1.800 € 360 €
Heizung erneuern 12.000 € 7.000 € 1.200 € (max)
Kleine Reparatur 300 € 200 € 40 €

Wichtig: Bei Arbeitskosten über 6.000 € pro Jahr wird nur bis zu diesem Betrag berücksichtigt. Der Steuerbonus ist also auf maximal 1.200 € gedeckelt.

Voraussetzungen: Das muss erfüllt sein

1. Rechnung mit getrennten Positionen

Die Rechnung muss Material und Arbeitskosten getrennt ausweisen:

✅ Richtig:

  • Arbeitszeit: 10 Std. à 50 € = 500 €
  • Material: Farbe, Spachtel = 120 €
  • Anfahrt: 30 €

❌ Falsch:

  • Maler-Arbeiten gesamt: 650 €

2. Überweisung ist Pflicht

  • ✅ Banküberweisung
  • ✅ Lastschrift
  • ✅ Kreditkarte (mit Nachweis)
  • ❌ Bargeld (nicht absetzbar!)

3. Leistungsort: Privathaushalt

Die Arbeit muss in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erfolgen:

  • ✅ Eigenes Haus/Wohnung
  • ✅ Mietwohnung (wenn Sie zahlen)
  • ✅ Ferienhaus (in EU)
  • ❌ Gewerbliche Räume
  • ❌ Werkstatt des Handwerkers

Was ist mit Materialkosten?

Materialkosten sind NICHT absetzbar – nur die Arbeitskosten!

Aber: Diese „Nebenkosten“ zählen zu den Arbeitskosten

  • ✅ Anfahrtskosten
  • ✅ Maschinenkosten (wenn in Arbeit enthalten)
  • ✅ Entsorgungskosten
  • ❌ Reines Material (Farbe, Fliesen, Rohre)

⚠️ Achtung:

Wenn die Rechnung Material und Arbeit nicht trennt, wird das Finanzamt die Gesamtsumme nicht anerkennen. Bestehen Sie immer auf einer korrekten Aufteilung!

Wie setze ich die Kosten ab?

Schritt 1: Unterlagen sammeln

  • Rechnung des Handwerkers (mit getrennten Positionen)
  • Kontoauszug/Überweisungsbeleg
  • Optional: Angebot/Vertrag

Schritt 2: In Steuererklärung eintragen

Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“:

  • Zeile 6: Handwerkerleistungen
  • Betrag eintragen: Nur Arbeitskosten (ohne MwSt. oder brutto – beides möglich)
  • Rechnungsdatum angeben

Schritt 3: Belege bereithalten

Sie müssen die Belege nicht mehr einreichen, aber aufbewahren! Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.

Mehrere Handwerker pro Jahr?

Sie können beliebig viele Handwerker-Rechnungen addieren, bis Sie die 6.000 € Grenze erreichen:

Beispiel Jahresabrechnung:

Monat Handwerker Arbeitskosten
Februar Heizungswartung 180 €
April Maler (2 Zimmer) 1.200 €
Juni Dachdecker (Reparatur) 850 €
September Elektriker (Neue Steckdosen) 320 €
November Gartenpflege 450 €
Gesamt 3.000 €

Steuerbonus: 20% von 3.000 € = 600 €

Mieter oder Eigentümer?

Als Eigentümer:

  • Sie setzen alle selbst bezahlten Handwerkerkosten ab
  • Auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum (über Hausgeld) sind anteilig absetzbar

Als Mieter:

  • Sie können Handwerkerkosten absetzen, die Sie selben beauftragt haben
  • Auch Nebenkosten-Umlagen für Hausmeister, Gartenpflege etc. sind anteilig absetzbar
  • Ihr Vermieter muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen

Sonderfälle und häufige Fragen

Kann ich auch haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Ja! Zusätzlich zu Handwerkerkosten können Sie auch Dienstleistungen absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% von max. 20.000 € = 4.000 € Steuerbonus
  • Beispiele: Putzfrau, Gartenpflege, Pflegedienst
  • Insgesamt können Sie also 1.200 € + 4.000 € = 5.200 € pro Jahr zurückholen!

Was ist mit Förderungen (KfW, BAFA)?

Wenn Sie für eine Maßnahme eine staatliche Förderung erhältst, können Sie die Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Sie müssen sich entscheiden:

  • Entweder Förderung (oft höher)
  • Oder steuerliche Absetzung

Gilt das auch für Zweitwohnung oder Ferienwohnung?

Ja, auch Handwerkerkosten für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser in der EU sind absetzbar.

Was ist mit Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist nicht absetzbar – und außerdem illegal! Sie brauchen eine ordentliche Rechnung und Überweisung.

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Barzahlung

❌ „Ich zahlen Sie bar, dann wird’s günstiger“
✅ Immer überweisen – sonst keine Steuerersparnis

Fehler 2: Material nicht getrennt

❌ Gesamtrechnung ohne Aufteilung
✅ Separate Positionen für Material und Arbeit verlangen

Fehler 3: Belege wegwerfen

❌ „Das Finanzamt will die doch nicht mehr“
✅ Aufbewahren – Stichproben sind möglich

Fehler 4: Nebenkosten vergessen

❌ Nur große Rechnungen berücksichtigen
✅ Auch Kleinreparaturen, Schornsteinfeger, Gartenpflege sammeln

Checkliste: Steuerlich absetzen

  • Rechnung mit getrennten Positionen (Material/Arbeit)
  • Überweisung getätigt (Kontoauszug aufheben)
  • Leistung im Privathaushalt erbracht
  • Arbeitskosten unter 6.000 € im Jahr
  • Belege mindestens 2 Jahre aufbewahren
  • In Steuererklärung eintragen (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“)

Fazit: Bis zu 1.200 € vom Staat zurückholen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten ist ein oft unterschätzter Vorteil. Mit ein paar einfachen Regeln holen Sie sich Jahr für Jahr Geld zurück:

  • ✅ Arbeitskosten separat ausweisen lassen
  • ✅ Immer überweisen (nie bar!)
  • ✅ Alle Rechnungen sammeln
  • ✅ In Steuererklärung eintragen

Beispiel: Bei 4.000 € Arbeitskosten pro Jahr sparen Sie 800 € Steuern – über 5 Jahre sind das 4.000 €!

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