Handwerkerrechnungen können teuer sein – aber der Staat beteiligt sich mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.
| Kategorie | Beispiele | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Renovierung | Maler-, Tapezier-, Bodenarbeiten | ✅ Ja |
| Instandhaltung | Heizungswartung, Reparaturen | ✅ Ja |
| Modernisierung | Neue Fenster, Bad-Sanierung | ✅ Ja |
| Garten | Rasenmähen, Hecke schneiden | ✅ Ja |
| Schornsteinfeger | Kaminreinigung, Messung | ✅ Ja |
| Winterdienst | Schneeräumen, Streuen | ✅ Ja |
| Neubau | Erstmaliger Hausbau | ❌ Nein |
| Anbau/Erweiterung | Wintergarten, Garage neu | ❌ Nein |
Absetzbar sind nur Arbeiten an einer bestehenden Immobilie. Neubau und Erweiterungen zählen nicht.
Absetzbarer Betrag = 20% der Arbeitskosten (max. 6.000 €)
| Handwerkerarbeit | Gesamtkosten | Arbeitskosten | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| Badezimmer renovieren | 8.000 € | 4.500 € | 900 € |
| Wohnung streichen | 2.500 € | 1.800 € | 360 € |
| Heizung erneuern | 12.000 € | 7.000 € | 1.200 € (max) |
| Kleine Reparatur | 300 € | 200 € | 40 € |
Wichtig: Bei Arbeitskosten über 6.000 € pro Jahr wird nur bis zu diesem Betrag berücksichtigt. Der Steuerbonus ist also auf maximal 1.200 € gedeckelt.
Die Rechnung muss Material und Arbeitskosten getrennt ausweisen:
✅ Richtig:
❌ Falsch:
Die Arbeit muss in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erfolgen:
Materialkosten sind NICHT absetzbar – nur die Arbeitskosten!
Wenn die Rechnung Material und Arbeit nicht trennt, wird das Finanzamt die Gesamtsumme nicht anerkennen. Bestehen Sie immer auf einer korrekten Aufteilung!
Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“:
Sie müssen die Belege nicht mehr einreichen, aber aufbewahren! Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.
Sie können beliebig viele Handwerker-Rechnungen addieren, bis Sie die 6.000 € Grenze erreichen:
| Monat | Handwerker | Arbeitskosten |
|---|---|---|
| Februar | Heizungswartung | 180 € |
| April | Maler (2 Zimmer) | 1.200 € |
| Juni | Dachdecker (Reparatur) | 850 € |
| September | Elektriker (Neue Steckdosen) | 320 € |
| November | Gartenpflege | 450 € |
| Gesamt | 3.000 € | |
Steuerbonus: 20% von 3.000 € = 600 €
Ja! Zusätzlich zu Handwerkerkosten können Sie auch Dienstleistungen absetzen:
Wenn Sie für eine Maßnahme eine staatliche Förderung erhältst, können Sie die Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Sie müssen sich entscheiden:
Ja, auch Handwerkerkosten für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser in der EU sind absetzbar.
Schwarzarbeit ist nicht absetzbar – und außerdem illegal! Sie brauchen eine ordentliche Rechnung und Überweisung.
❌ „Ich zahlen Sie bar, dann wird’s günstiger“
✅ Immer überweisen – sonst keine Steuerersparnis
❌ Gesamtrechnung ohne Aufteilung
✅ Separate Positionen für Material und Arbeit verlangen
❌ „Das Finanzamt will die doch nicht mehr“
✅ Aufbewahren – Stichproben sind möglich
❌ Nur große Rechnungen berücksichtigen
✅ Auch Kleinreparaturen, Schornsteinfeger, Gartenpflege sammeln
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten ist ein oft unterschätzter Vorteil. Mit ein paar einfachen Regeln holen Sie sich Jahr für Jahr Geld zurück:
Beispiel: Bei 4.000 € Arbeitskosten pro Jahr sparen Sie 800 € Steuern – über 5 Jahre sind das 4.000 €!
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